Leistungen

für Verabschiedungen in würdevollem Rahmen

Unser größtes Anliegen ist es, Ihnen einen stilvollen Rahmen für die Verabschiedung zu geben. Im Trauerfall übernehmen wir für Sie deswegen alle anfallenden Notwendigkeiten und sorgen für die würdevolle Bestattung des Verstorbenen. Um dem Charakter oder den Wünschen des Verschiedenen gerecht zu werden und den Abschied so persönlich wie möglich zu gestalten, versuchen wir, alle Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Sollten Sie daher Leistungen in Anspruch nehmen wollen, welche hier nicht aufgeführt sind, nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit uns auf.

Folgende Leistungen können Sie von uns erwarten:

  • Umfassende und kompetente Beratung (auch gerne bei Ihnen zuhause)
  • Eine sofortige Betreuung durch unseren 24-Stunden-Service
  • Organisation der gesamten Bestattung und Trauerfeier
  • Erledigung aller Formalitäten und Behördengänge
  • Überführung zum gewünschten Bestattungsort
  • Hilfestellung bei der Auswahl der Grabstätte
  • Unterstützung bei der individuellen Auswahl eines Grabmahls
  • Hilfe und Beratung bei der Herstellung von Trauerkarten und -anzeigen
  • Eine umfangreichen Auswahl an individuellem Trauerschmuck
  • Vermittlung eines Trauerredners und der adäquaten Trauermusik
  • Begleitung bei der Trauerbewältigung
  • Bestattungsvorsorge durch Vorsorgeverträge

Überführung

Wir übernehmen die Überführung des Verstorbenens und die hiermit verbundenen Formalitäten. Voraussetzung für eine Überführung ist eine Todesbescheinigung, welche durch den konsultierten Arzt erstellt wird. Der Verstorbene kann in das In- und Ausland überführt werden. Zusammen mit vertrauensvollen Partnern in vielen Ländern garantieren wir Ihnen eine kompetente Abwicklung. Auch alle notwendigen Dokumente bei Ämtern und Botschaften werden von uns gestellt und die notwendigen Formalitäten vor Ort vorgenommen.

Todesanzeige

Im Trauerfall kommen viele Fragen auf die Hinterbliebenen zu. Auch, wie die Todesanzeige oder die Danksagung lauten soll. Informationen zur Aufgabe der Todesanzeige finden Sie in den Anzeigenabteilungen der Tageszeitungen.

Im Folgenden finden Sie einige Dinge, welche Sie bei der Gestaltung der Todesanzeige beachten sollten:

  • Name und eventuell ein Foto des Verstorbenen
  • Das Geburts- und Sterbedatum
  • Wohnort und Sterbeort (falls Ausland oder anderer Ort)
  • eventueller Hinweis auf Todesursache
  • besinnlicher Text (z.B. ein Bibelzitat oder ein Gedicht mit persönlichem Bezug)
  • Danksagung durch Angehörige und dem Verstorbenen nahestehenden Personen
  • Ort und Zeit der Trauerfeier
  • alternative Wünsche zu Blumespenden (z.B. Geldspenden an karitative Einrichtungen)
Gestaltung von Todesanzeigen

Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne bei der graphischen und inhaltlichen Gestaltung der Todesanzeige behilflich. Wir verfügen über eine reiche Erfahrung bei der Erstellung von Todesanzeigen und Dankessagungen.

Trauerfeier

Wir organisieren und führen für Sie gerne die Trauerfeier für den Verstorbenen. Hierbei vermitteln wir Ihnen – falls gewünscht – freie Sprecher, kümmern uns um die angemessene musikalische Untermalung und gestalten die Trauerfeier individuell nach Ihren Wünschen. Bei der Durchführung einer religiösen Trauerfeier leiten wir alles notwendige in die Wege, damit Sie einen würdigen kirchlichen Abschied vom Verstorbenen nehmen können. Sollten Sie eine weltliche Trauerfeier wünschen, so bieten wir in unserem eigenen Hause die Möglichkeit, einen individuellen Abschied vom Verstorbenen zu nehmen. Hierbei haben wir alle Möglichkeiten, um die Gedenkzeremonie entsprechend Ihrer Vorstellung abzuhalten.

Ihre Wünsche sind uns wichtig

Kontaktieren Sie uns, um in einem persönlichen Gespräch Ihre Wünsche und Vorstellungen einer Gedenkzeremonie zu besprechen.

Damit Sie sich ein Bild machen können, hier einige Bilder unserer eigenen Räumlichkeiten zur Durchführung einer Gedenkzeremonie.

Bestattung

Hinsichtlich der Bestattung des Verstorbenen stehen wir Ihnen stets zur Seite und organisieren sämtliche Notwendigkeiten und führen diese durch. Bei einer Bestattung übernehmen wir unter anderem folgende Leistungen für Sie:

  • Erledigung notwendiger Formalitäten bei einer Feuer- Erd- oder Seebestattung
  • Abstimmung mit der entsprechenden Friedhofsverwaltung und dem zuständigen Pfarrbüro
  • Beauftragung von Steinmetzfirmen zur Besichtigung vorhandener Grabsteine und Grabplatten
  • Vermittlung zum Erwerb des Nutzungsrechtes an Grabstellen bei der zuständigen Friedhofsverwaltung
  • Bestellung von Blumenkränzen und Sargschmuck
  • Bereitstellung des gewünschten Sarges und der Sterbewäsche
  • Einbetten und Ankleiden von Verstorbenen
  • Bestellung von Sargträgern
  • Durchführung der Grabanfertigungen
  • Einmalige Nachsorge der Grabstätte nach der Beerdigung/Beisetzung (ca. 4 Wochen später)
Ihre Wünsche sind uns wichtig

Natürlich ist bei der Durchführung einer Bestattung noch auf einige weitere Dinge zu achten. Kontaktieren Sie uns einfach, damit wir in einem persönlichen Gespräch alle weitere Details besprechen können. Wir sind stets auf eine individuelle Bestattung aus und legen daher sehr großen Wert auf die individuellen Vorstellungen der Hinterbliebenen.

Bestattungsvorsorge

Durch eine Bestattungsvorsorge haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigene Bestattung noch zu Lebzeiten unkompliziert nach den eigenen individuellen Wünschen zu regeln und gleichzeitig finanziell abzusichern.

Der Wunsch des betroffenen Menschen, für seine Bestattung selbst zu sorgen und diese vorab zu regeln, ist vorrangig gegenüber den Totenfürsorgepflichten und den Rechten der nächsten Familienangehörigen, welche in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer unterschiedlich geregelt sind.

Für detailliertere Informationen zum Abschluss einer Bestattungsvorsorge nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und beraten Sie gerne unverbindlich und ausführlich.

Umbettung

Wir übernehmen auch die Abwicklung einer Umbettung.

  • Umbettung auf Antrag der Familie
  • Umbettung auf Initiative der Friedhofsverwaltung
  • Umbettung von behördlicher Seite

Wird die Umbettung auf Antrag einer Familie vorgenommen, so hat üblicherweise diese die Kosten zu tragen; Wird die Umbettung von der Friedhofsverwaltung oder einer Behörde veranlasst, so haben diese die Kosten zu tragen.